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jeden Tag ab 10:30 Uhr
geöffnet
Platzregeln
für den Nordsee-Golfclub St. Peter- Ording e.V.
1. Platzgrenzen (Regel 27):
Aus ist durch weiße Pfähle oder Zaunpfähle gekennzeichnet.
2. Wasserhindernisse (Regel 26):
Auf den Bahnen 6 (15) und 7 (16) wird das Spielen eines provisorischen Balls für den Fall zugelassen, dass der ursprüngliche Ball im frontalen Wasserhindernis sein kann. Der Ball wird nach einer der zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten von Regel 26-1 provisorisch gespielt. Ist der ursprüngliche Ball in einem Wasserhindernis, darf der Spieler den ursprünglichen Ball spielen wie er liegt oder den provisorischen als Ball im Spiel weiterspielen, jedoch im Hinblick auf den ursprünglichen Ball nicht nach Regel 26-1 verfahren.
3. ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25)
a) Boden in Ausbesserung
Ein Platzbereich, der durch blaue Pfähle oder weiße Einkreisungen gekennzeichnet ist, ist „Boden in Ausbesserung“, in dem nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch nehmen.
b) geschützte Biotope:
Geschützte Biotope sind durch rote Pfähle mit grünem Kopf als seitliches Wasserhindernis gekennzeichnet. Diese Bereiche dürfen nicht betreten werden, auch nicht im Winter. Ist ein Ball in einem geschützten Biotop, bzw. liegen berechtigte Anzeichen dafür vor, dass ein Ball darin verloren ist, so muss der Spieler nach Regel 26-1 verfahren.
Liegt ein Ball im Gelände und ist Behinderung durch ein geschütztes Biotop gegeben (wenn die Standposition des Spielers oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist), ist wie folgt Erleichterung in Anspruch zu nehmen:
Es muss der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden der 1. nicht näher zum Loch liegt, 2. die Behinderung durch den Umstand ausschließt und 3. sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muss den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallen lassen, der die Voraussetzungen nach 1., 2. und 3. erfüllt.
c) Schutz junger Bäume:
Geschützte junge Bäume sind gekennzeichnet durch Stützpfähle. Wenn solch ein Baum außerhalb eines Hindernisses die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs eines Spielers behindert, so muss der Ball straflos aufgenommen und in Übereinstimmung mit dem in Regel 24-2b (unbewegliches Hemmnis) vorgeschriebenen Verfahren straflos fallen gelassen werden.
d) zeitweilige Bedingungen:
Die Spielleitung darf für einen zu bestimmenden Zeitraum folgende Regelungen treffen:
I Ist im Gelände1 ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, Sandstellen ausgenommen, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt, und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen zum ersten Mal auf einen Teil des Platzes im Gelände auftreffen.
II Bei übermäßiger Nässe darf ein Ball auf irgendeiner kurz gemähten Fläche im Gelände straflos aufgenommen, gereinigt und innerhalb einer Entfernung von 30 cm zurückgelegt werden. Ein Spieler darf seinen Ball nur einmal hinlegen. Nachdem der Ball so hingelegt worden war, ist er im Spiel (Regel 20-4). Kommt der hingelegte Ball nicht auf der Stelle zur Ruhe, auf die er gelegt wurde, findet Regel 20-3d Anwendung. Wenn der Ball auf der Stelle zur Ruhe kommt, auf die er gelegt wurde und sich anschließend bewegt, so ist dies straflos und er muss gespielt werden, wie er liegt, es sei denn, irgend eine andere Regel findet Anwendung.
Die Lage des Balls muss vor dem Aufnehmen nach dieser Platzregel gekennzeichnet werden (siehe Regel 20-1). Versäumt der Spieler, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen oder bewegt er diesen auf andere Art und Weise und rollt ihn z.B. mit dem Schläger, so zieht er sich einen Strafschlag zu.
4. unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2):
Alle Pfosten und Pfähle auf dem Platz sind unbewegliche Hemmnisse. Sie dürfen nicht entfernt werden.
Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel = Lochverlust, Zählspiel = 2 Schläge.
Ausnahmen:
Ein Spieler darf Erleichterung nach diesen Platzregeln dann nicht in Anspruch nehmen, wenn
a) es für ihn wegen Behinderung durch irgendetwas anderes als einen Umstand nach
dieser Platzegel ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder
b) die Behinderung durch einen solchen Umstand ausschließlich infolge unnötig
abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.
Diese Platzregeln gelten ab 23.04.2011
St. Peter- Ording, den 22.04.2011
Kurt Kahlke - Spielführer